Die Erinnerung an den Nationalsozialismus und die unter seiner Herrschaft begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeite - die Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung von Menschens aufgrund ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihres politischen Bekenntnisses, ihrer körperlichen und geistigen Verfasstheit, ihrer sexuellen Orientierung sowie der von ihnen gewählten Lebensform - geht mit dem Bekenntnis zu einer offenen, den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft einher.

Die Erinnerung an die Zeit von 1933 bis 1945 - das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, aber auch an den Widerstand gegen den nationalsozialistischen Terror gehören notwendig zum Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland und sind ein fundamentaler Bestandteil unserer politischen Kultur.

Der mit industriellen Methoden verübte Völkermord, der sich mit Namen wie Auschwitz verbindet, ist Teil der deutschen Geschichte. Diese Tatsache wurden nach 1945 vielfach verdrängt, und die Erinnerungsarbeit erfolgte häufig ungenügend.

Die nachfolgenden Generationen stehen aber in der Verantwortung, der Opfer zu gedenken und ihnen Respekt zu erweisen. Zugleich bindet sie der Auftrag, die Ursachen der im Nationalsozialismus begangenen Verbrechen zu ergründen und das Ausmaß des Zivilisationsbruchs zu dokumentieren sowie sich darüberhinaus dafür einzusetzen, dass diese Verbrechen weder relativiert, noch verharmlost oder gar geleugnet werden.

Das Geschichtsbewusstsein der nachfolgenden Generationen ist zu fördern und zu stärken. Der Maßstab der wissenschaftlichen und erinnerungspädagogischen Arbeit ist dafür die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Aufgabe der Erinnerungsarbeit zur NS-Zeit im Saarland ist es im Besonderen, Einzelschicksale aus der Region, regionalspezifische Themen sowie regionale und lokale Ereignisse und Strukturen mit ihren überregionalen Zusammenhängen aufzuarbeiten und zu vermitteln.