In der parlamentarischen Anhörung am 22.1.26 im Landtag des Saarlandes hat unser Sprecher Frank-M. Hofmann in seiner Eigenschaft als Leiter des Evangelischen Büros auch eine Stellungnahme zu dem zweiten abgefragten Thema bei den geplanten Änderungen in der Verfassung des Saarlandes abgegeben. Dort hat er sich gemeinsam mit der Synagogengemeinde Saar und dem Antisemitismusbeauftragten, Herrn Prof. Dr. Rixecker, für eine sogen. „Anti-Antisemitismusklausel“ ausgesprochen. Ebenso hat er im Auftrag der LAG Erinnerungsarbeit im Saarland (LAGE) und unter Hinweis auf den Beschluss unserer Mitgliederversammlung vom Oktober 2024 sich dementsprechend auch für eine „Anti-Antiziganismusklausel“ ausgesprochen, die mit unserem Mitglied, dem Verband Deutscher Sinti und Roma im Saarland (Vorsitzende Frau Diana Bastian), abgesprochen war.
CDU und SPD haben im Vorfeld bei Gesprächen signalisiert, dass sie diese beiden Klauseln in die Verfassung aufnehmen möchten. Bei der Anhörung gab es lediglich noch den Wunsch, auch den Antirassismus und alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in diesen Paragraphen mit aufzunehmen.
Die Chancen stehen also gut, dass das Anliegen der LAGE in der neuen Fassung der Verfassung mit aufgenommen wird.
Anbei finden Sie den Text der entsprechenden Stellungnahme.

